Mängel zu beseitigen ist bei bereits bewohnten oder anderweitig benutzten Objekten für beide Parteien, Auftraggeber und Auftragnehmer, schmerzhaft, stressbelastet – und sehr teuer. Ein Beispiel: Das neue Haus ist bereits bezogen. Der Estrich und die Fußbodenheizung sind infolge von Ausführungsfehlern erheblich mangelbehaftet. Dieser Mangel soll jetzt beseitigt werden, und zwar im Wege der Selbstvornahme durch …
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