Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stellt klar, dass die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum sog. „Vorbeschäftigungsverbot“ verfassungswidrig ist. Das BVerfG hatte sich mit der Frage der Zulässigkeit der immer wieder praktizierten, wiederholten sachgrundlosen Befristungen von Arbeitsverhältnissen zu befassen. Zwar sind sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverhältnissen zulässig. Aber nach § 14 Abs. 2 Satz 2 des Teilzeit- und …
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