Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht regelt das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts, die durch Rechtsgeschäft gegründet werden, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu erreichen. Es umfasst daher vor allem alle Rechtsnormen mit Bezug auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die stille Gesellschaft, die Aktiengesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die eingetragene Genossenschaft, aber auch die Reederei, den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Außerdem gehört in begrenztem Umfang zum Gesellschaftsrecht auch das Recht des Vereins.

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