Derzeit sind viele Betriebe von der Corona-Pandemie betroffen, weil der Arbeitgeber den Betrieb wegen staatlicher Maßnahmen, nämlich sog. Allgemeinverfügungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), vollständig oder teilweise – temporär – schließen muss. Oder aber der Betrieb könnte zwar rechtlich gesehen fortgeführt werden, weil nicht betroffen von solchen IfSG-Maßnahmen. Er kann aber wegen Auftragsmangels, fernbleibender Kunden und/oder …
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