In vielen Arbeitsverträgen finden sich sog. Ausschlussfristen, aufgrund derer arbeitsvertragliche Ansprüche deutlich vor Ablauf der allgemeinen dreijährigen gesetzlichen Verjährungsfrist verfallen können. Ziel solcher Ausschlussfristen ist es, möglichst schnell Rechtsklarheit und Rechtsfrieden zu schaffen. Entsprechende Ausschlussfristen verlangen, dass arbeitsvertragliche Ansprüche gegenüber der anderen Partei innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden müssen. Teilweise finden sich in …
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