Der V. Zivilsenat des BGH wendet sich für das Kaufrecht gegen die bauvertragsrechtliche Rechtsprechung des VII. Zivilsenats zu (nur) „fiktiven“ Mängelbeseitigungskosten! Wir haben uns an dieser Stelle im Sektor „Baurecht“ wiederholt mit dem Thema der „fiktiven“ Mängelbeseitigungskosten befasst. Für das Werkvertragsrecht und damit auch für das Bauvertragsrecht hatte der hierfür zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs …
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