A. Auswahl einschlägiger Quellen Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags bestätigten wiederholt die Möglichkeiten, die Standortwahl und Anlagenerrichtung zu beeinflussen (siehe Ausarbeitung WD 7-3000-210/10 auf S. 13 ff.; ferner „Rechtschutzmöglichkeiten gegen die Errichtung von 5G-Mobilfunkanlagen“, WD 3-3000-034/20, S. 7). Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW 149/2010 vom 18.03.2010: „Wenn der ernsthafte Wunsch nach einer Einflussnahme …
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