Nirgendwo trifft das so zu wie auf dem Bau: Die Baufirma oder der Handwerker muss eine der vertraglichen vereinbarten Beschaffenheit entsprechende, in der Regel außerdem gebrauchstaugliche Leistung herstellen. Bleibt die tatsächliche Leistung hinter diesen Anforderungen zurück, dann liegt ein Mangel vor, wobei es dafür überhaupt nicht darauf ankommt, ob der betreffende Handwerker selber etwas falsch …
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