Wir unterstützen Sie bei gescheiterten Bauträgervorhaben

Sind Sie von gescheiterten Bauträgervorhaben und folgenden Themen betroffen?

Eine allgemeine Schilderung zu diesem Thema haben wir in unserem Blogbeitrag Vorsicht Bauträgervertrag zusammengefasst.

Wie wir Sie bei gescheiterten Bauträgervorhaben unterstützen können

  1. Melden Sie sich bei uns über das folgende Kontaktformular mit einer kurzen Schilderung des Problems.
  2. Wir prüfen im nächsten Schritt zeitnah, wie am besten vorzugehen ist, um Schäden gering zu halten, und ob Schäden bei solventen Schuldnern (z. B. bei der Haftpflichtversicherung des/der Notars/Notarin) geltend gemacht werden können.

Kosten entstehen erst, wenn ein Mandat erteilt wird; unser Honorar wird selbstverständlich absolut transparent im Vorhinein vereinbart.

Kontaktformular

Pflichtfelder sind entsprechend gekennzeichnet. Alle weiteren Angaben helfen uns, Ihren Fall einzuordnen – soweit Sie sie zur Hand haben.

Angaben zur Person

Angaben zum Bauträgervertrag

Erfolgten die Zahlungen nach Zahlungsfreigabe durch Notar und nach Abruf bestimmter Raten und Teilzahlungen durch den Bauträger

Angaben zur Immobilie

Bereits Eigentümer
Ist die Einheit mit einer Grundschuld für die Finanzierung des Bauträgers (sogenannte Globalgrundschuld) belastet
Gegebenenfalls und falls zur Hand: Gibt es eine Freigabeerklärung der Bauträgerbank

Der Bautenstand

Liegen Mängel der bereits erbrachten Bauleistungen vor
Gibt es Gutachten/gutachterliche Stellungnahmen dazu

Die wirtschaftliche Lage des Bauträgers

Ist über das Vermögen des Bauträgers das Insolvenzverfahren beantragt
Ist es bereits eröffnet
Wenn nein, hat der Bauträger Erklärungen zu seiner wirtschaftlichen Situation abgegeben oder dazu, warum der Bau nicht fertiggestellt wird
Ist bekannt, ob Handwerker Forderungsausfälle geltend machen
Gibt es Angebote/Vorschläge des Bauträgers oder Anderer zur Restfertigstellung für Mehrkosten

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften

Sind andere Eigentümer/Erwerber oder alle anderen Eigentümer/Erwerber bekannt
Bestehen bereits Verbindungen zwischen den Erwerbern, haben Versammlungen oder Treffen stattgefunden

Zu der Situation und den Schäden

Wurde bereits mit der Tilgung begonnen
Mussten/müssen Bereitstellungszinsen gezahlt werden
Bestehen entgangene Mieteinnahmen
Besteht Doppelbelastung dadurch, dass weiter Miete bezahlt werden muss und daneben Zins und Tilgung und/oder Bereitstellungszinsen
In der Lage, Mehrkosten für die Fertigstellung des Objektes zu bezahlen bzw. zu finanzieren, oder kommt das nicht in Betracht
Streben nach Möglichkeit die Restfertigstellung und den Bezug/die Vermietung des Objektes an oder lieber aus dem Gesamtvorhaben aussteigen und das bezahlte Geld zurück
Rücktritt vom Bauträgervertrag erklärt
Bereit, Schadensersatzansprüche wegen Staatshaftung der Bundesrepublik Deutschland (keine Umsetzung der EU-Klauselrichtlinie) und oder wegen Notarhaftung (Falls zu Unrecht die Fälligkeit der Erwerbspreise mitgeteilt wurde) geltend zu machen