Es gibt eine Sprache, mit welcher jedes für Menschen denkbare Zeichen in jeder menschlichen Sprache unmissverständlich und beliebig oft in derselben Weise wiederholbar dargestellt werden kann:
Ein/aus oder Loch/kein Loch oder ja/nein oder 0/1.
Die Überlegenheit des Digitalen gegenüber dem Analogen für diese Zwecke ist theoretisch überzeugend darstellbar und praktisch erprobt.
Am Ende sind und bleiben Menschen aber analoge Wesen und benötigen analoge Dinge wie z.B. Nahrung, Kleidung oder eben auch ein Dach über dem Kopf.
Wir denken und leben analog.
Irgendwo muss es einen Übergang (eine Schnittstelle) zwischen dem Digitalen und dem Analogen geben, ob das bringt uns auch zum (Bau –) Recht:
Ein Bauunternehmer, der BIM für die Planung, Darstellung und Vorbereitung seiner Bauaufgaben bereits intensiv nutzt, und auch mit Erfolg, sagte sinngemäß:
„Aber das Problem beginnt dort, wo ich das Ganze auf die Baustelle bringen und auf der Baustelle umsetzen muss.“
Der nächste Schritt besteht in der Verbindung zwischen der digitalen Planung und dem Bauen mit unter idealen Bedingungen vorgefertigten Elementen, z.B. Fassadenelementen:
Diese können und werden mit digital programmierten Maschinen (Robotern) hergestellt werden.
Am Anfang muss aber ein Mensch stehen, der die erforderlichen Eingaben macht, und am Ende muss wieder ein Mensch stehen, der die vorgefertigten Teile, wie Auch immer diese sein mögen, zusammen fügt.
Und selbst wenn auch das noch von Robotern (Roboterkränen z.B.) erledigt wird, dann werden in der Regel analoge Menschen dieses Gebäude nutzen.
Die Internetkonzerne wie Google und Facebook haben bereits angekündigt, im großen Stil in das Baugeschäft einzusteigen, indem sie selber tausende, zehn tausende, vielleicht 100 tausende Wohnungen für ihre Mitarbeiter bauen wollen.
Das wären dann wohl Häuser mit allem digitalen Schnickschnack sein, welche eine vollständige Erfassung des Seins und Lebens aller Nutzer ermöglicht, wobei der Staat eher früher als später den Zugriff auf diese Daten haben will.
Wie man mit dieser Bedrohung oder vielmehr Horrorvorstellung, die idealtypisch ein Zusammenwirken zweier überstarker Mächte gegenüber dem Individuum bedeutet, indem große, mächtige Unternehmen und Staaten zusammenwirken (Macht ², wie es Timothy Garton Ash ausdrückt) umgeht, das ist eine überaus wichtige Diskussion, muss aber woanders geführt werden.
Hier soll es um die zivilrechtliche Gestaltung der Probleme gehen, welche der digitale Fortschritt auch für das Bauwesen herbeiführt.
Unser Zivilrecht ist eines der größten unsichtbaren Denkmäler der Römer.
Die Antworten, die unser Zivilrecht gibt auf Fragen wie:
- Wie entstehen für mich zivilrechtliche Verpflichtungen?
- Insbesondere: Wie kommt ein Vertrag zu Stande und wie sind die Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu verstehen?
- Was soll geschehen, wenn einer oder beide Beteiligte die Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht (vollständig) erfüllen?
sind völlig unabhängig davon, welche Art der Kommunikation im Zusammenhang mit der Schaffung von zivilrechtlichen Pflichten stattfindet, mit welchen Medien die Beteiligten also operieren.
Die zivilrechtliche Lösung ist unabhängig davon, ob die Kommunikation mittels Tontafeln, über das Telefon oder mithilfe von E-Mail oder SMS oder was auch immer geführt wurde.
Daran zeigt sich die Überlegenheit abstrakt-genereller Regelungen, einschließlich der Verwendung von Begriffen wie wesentlich/unwesentlich; erheblich/unerheblich; zumutbar/unzumutbar und viele andere.
Trotzdem stellen neue technische Entwicklungen und Möglichkeiten neue Fragen an das Recht, zum einen, wenn es um die Kasuistik geht, also wie die jeweils konkreten Einzelfälle einzuordnen sind; zum anderen aber und wichtiger:
Wie müssen angesichts neuer technischer Möglichkeiten und Realitäten die vertraglichen Verpflichtungen gestaltet und formuliert werden, so dass bei beiden Parteien eine übereinstimmende, rechtlich und technisch zutreffende Vorstellung entsteht von dem, was hier werden soll.