Das Mobilfunknetz wird immer dichter. Mit jeder neuen Anlage wächst, insbesondere in der Anwohnerschaft, der Widerstand. Dort muß man sich angesichts eines als unzureichend kritisierten Immissionsschutzes, aber derzeit eher mobilfunkfreundlicher Rechtsprechung fragen, wie sich effektive Gegenwehr rechtlich bewerkstelligen läßt. Dem Nachbarn steht der Verwaltungsrechtsweg offen, er kann aber auch gegen Grundstückseigentümer und Betreiber das für den Belegenheitsort zuständige Zivilgericht anrufen und/oder sich über seinen Einzelfall hinaus kommunalpolitisch für eine ganzheitliche Lösung einsetzen. Von den Gemeinden wird dabei vor allem erwartet, die Herausforderung zu bewältigen, den Mobilfunk durch Bauleitplanung in geordnete Bahnen zu lenken.
Nachdem eine Abhandlung zum Thema ab Juni 2005 im Internet abrufbar war, ist sie nun, inzwischen in dritter Auflage, erweitert und überarbeitet als Buch erschienen; eine vierte Auflage ist für Herbst 2011 in Vorbereitung. Beim Verlag werden zudem aktuelle Entscheidungen und Entwicklungen online gestellt.
Aus dem Inhalt:
- Vorwort
- Abkürzungen
- § 1 Einleitung
- A. Technischer Rahmen des Mobilfunks
- B. Zum Aufbau der Darstellung
- § 2 Stellung und Rechte betroffener Anwohner in Mobilfunkstreitsachen
- A. Öffentliches Recht
- I Verfahrensfragen
- 1. Nachbar und subjektive Rechte
- a) Alternativstandorte
- b) Sog. Selbstverpflichtungen
- c) Eigentum
- d) Bau- und Immissionsschutzrecht
- 2. Akteneinsicht
- 1. Nachbar und subjektive Rechte
- II. Baugenehmigung
- III. Bauplanungsrecht
- 1. Rücksichtnahmegebot
- 2. Gebietscharakter
- 3. Ausnahmen und Befreiungen
- a) Zur Ausnahme (§ 31 Abs. 1 BauGB)
- b) Zur Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB)
- 4. Nebenanlagen (§ 14 BauNVO)
- IV. Einvernehmen (§ 36 BauGB)
- 1. Verfahren
- 2. Haftung
- V. Bauordnungsrecht
- VI. Immissionsschutz
- 1. Standortbescheinigung (BEMFV)
- 2. Grenzwerte der 26. BImSchV und ihre Entstehung
- 3. Gefahrenabwehr und Risikovorsorge
- a) Gefahr im Rechtssinne
- b) Risiko und Gefahrenverdacht
- c) Zu den Grenzen menschlichen Erkenntnisvermögens: Kalkar-Entscheidung des BVerfG
- d) Folgerungen für den Mobilfunk
- (1) Empfehlungen des Umweltausschusses
- (2) Athermische Effekte
- (a) Wirkungsmodell
- (b) Umweltmedizinische Kasuistik
- (c) Einige bekannte Studien: von „DMFP“ bis „TNO“
- (d) Büro für Technikfolgen-Abschätzung
- (e) Bundesamt für Strahlenschutz und ECOLOG
- (f) BGH vom 13.2.2004: Verordnung „allwissend“?
- (3) Beweise und Hinweise
- (a) Darlegungs- und Beweislast
- (b) Strahlenschutzkommission
- (c) Rechtsprechung, insbes. des BVerfG (Beschluß vom 28.2.2002)
- (d) Bewertung
- (4) Zur Geltung des Vorsorgeprinzips
- (a) Rechtsgrundlagen: 26. BImSchV auf dem Prüfstand
- (b) Vorsorgewerte
- (5) Ausblick
- VII. Naturschutz
- VIII. Denkmalschutz
- I Verfahrensfragen
- B. Zivilrecht
- I. Zuführung unwägbarer Stoffe
- 1. Nahtstelle zum öffentlichen Recht
- 2. Verschiebung des Beweisthemas
- 3. Erschütterung von Indizien
- a) Ungeeignetheit des Beweisangebots?
- b) „Überlegenheit“ des Vortrags ggü. der 26. BImSchV?
- c) Stellungnahme
- II. Schadenersatz und Schmerzensgeld
- 1. Wertverlust
- 2. Leben, Körper, Gesundheit
- III. Mietrecht
- IV. Wohnungseigentumsrecht
- I. Zuführung unwägbarer Stoffe
- C. Fazit, besonders für potentielle Standortvermieter
- § 3 Handlungsspielraum der Gemeinde: Vom „runden Tisch“ zur Bauleitplanung
- A. Abstimmungsverfahren
- I. Vorgehensweise nach ECOLOG
- II. Selbstverpflichtung der Betreiber
- 1. Kommunikation, Partizipation, Kooperation
- 2. Mobilfunkanlagen auf kommunalen Liegenschaften
- 3. Zum Mobilfunk auf Kirchtürmen
- III. Jahresgutachten
- IV. Normen statt Normersetzung
- B. Instrumente planerischer Steuerung
- I. Bauleitplanung und deren Sicherung
- 1. Planungshoheit und Versorgungsauftrag
- a) Selbstverwaltung der Gemeinden (Art. 28 Abs. 2 GG)
- b) Gewährleistung der Telekommunikation (Art. 87 f GG)
- c) Zwischenergebnis
- 2. Kein planerisches Vorsorgeverbot
- 3. Vorsorge als abwägungsbeachtlicher Belang des Städtebaus
- 4. Checkliste städtebaulicher Belange
- a) Erhalt der Gebietsart
- b) Schutz des Orts- und Landschaftsbilds
- c) Vorsorgender Immissionsschutz
- d) Eigentumsgarantie
- e) Sozialer Friede
- f) Interessen der Betreiber
- 5. Möglichkeiten nach jew. Art der baulichen Nutzung
- a) Ablauf der Mobilfunk-Bauleitplanung
- b) Außenbereich
- c) Innenbereich
- (1) Ein Beispiel: BayVGH vom 17.12.2003
- (2) Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB und Satzungen zur Ortsgestaltung
- 6. Einstweilige Sicherung
- a) Veränderungssperre (§ 14 BauGB)
- b) Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB)
- 1. Planungshoheit und Versorgungsauftrag
- II. Integrierte kommunale Mobilfunkplanung
- I. Bauleitplanung und deren Sicherung
- § 4 Zusammenfassung
- Anhang
- Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BlmSchV) vom 16.12.1996
- Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) vom 20.8.2002
- sog. Verbändevereinbarung vom 9.7.2001
- sog. Selbstverpflichtung vom 5.12.2001
- Mobilfunkvereinbarung NRW vom 17.7.2003
- Literatur
- Stichwortregister
- Anhang