BIM ist ein Werkzeug, welches das Bauen für alle Beteiligten einfacher und weniger fehleranfällig machen soll, indem es für einen stets aktuellen Informationsstand bei allen Beteiligten sorgt.
BIM ein Werkzeug der elektronischen Datenverarbeitung, und zwar ein Datensatz, welcher ein dreidimensionales Modell des geplanten bzw. im Entstehen begriffenen Bauwerks mit allen technischen Details wiedergibt, so dass auf der Grundlage dieses Modells tatsächlich gebaut werden kann.
Der Einwand: Wieso das denn, es werden doch schon länger technisch anspruchsvolle und komplexe Gebäude in beliebiger Größe gebaut, welche heute noch stehen?
Ist ein berechtigter Einwand, denn tatsächlich wurden ja z.B. die großen Kathedralen des Mittelalters und auch die Wolkenkratzer bis weit in das 20. Jahrhundert hinein auf der Grundlage von so genannten Plänen aus Papier durchaus erfolgreich errichtet.
Darauf ist zu sagen:
Die Vorteile von BIM bestehen darin, dass
- jede Änderung der Planung und jede gegenüber der Planung geänderte Ausführung sofort, jedenfalls nach entsprechender Eingabe der Daten, für alle Beteiligten sichtbar ist
und - eben alle Beteiligten jeweils unverzüglich auf den gleichen und aktuellen Informationsstand gebracht werden können und sich danach richten können.
BIM wäre völlig überflüssig, wenn - es keine Änderungen der auszuführenden Leistungen im Vergleich zu einer zu einem früheren Zeitpunkt gefertigten Planung geben würde
und wenn - nicht die Notwendigkeit bestünde, die vielen Baubeteiligten alle möglichst gleichzeitig über alle Änderungen, die ja immer mehrere oder gar alle Baubeteiligte betreffen, zu informieren.
BIM wäre also völlig überflüssig, wenn das Modell des deutschen (und wohl nicht nur des deutschen) Vertragsrechts die Realität abbilden würde, denn nach dem Modell des Vertragsrechts gibt es keine Änderungen eines einmal abgeschlossenen Vertrages, außer die Parteien einigen sich einvernehmlich über diese Änderung, und es gibt auch nur jeweils – nur – zwei Parteien eines Vertrages (Verkäufer und Käufer; Darlehensgeber und Darlehensnehmer; oder eben Besteller und Unternehmer), zwischen denen rechtlich relevante Beziehungen stattfinden.
BIM ist dazu da, eine sich ständig ändernde Situation abzubilden mit dem Ziel, dass eine Vielzahl von Beteiligten, welche weit überwiegend überhaupt nicht durch Verträge miteinander verbunden sind, daraus Konsequenzen für die Erbringung ihrer Leistung ziehen, und das heißt ja wohl, dass der bisherige Plan betreffend die Ausführung dieser Leistung in technischer oder zeitlicher oder sonstiger Hinsicht geändert werden muss.
Der Fliesenleger soll mithilfe dieses Instruments unverzüglich feststellen können, dass da und dort ein anderer Estrich verwendet wird wie bisher vorgesehen und/oder die Reihenfolge der Verlegung des Estrichs bei dem Bauvorhaben im Hinblick auf die einzelnen Bauteile sich geändert hat.
Und der Fliesenleger soll daraus Folgen für sein Verhalten auf der Baustelle bei der Erfüllung seines Vertrages mit seinem Besteller (und das ist in der Regel der Bauherr oder der Generalunternehmer, nicht jedoch der Estrichleger) ableiten.
Wenn gilt:
Jeder Vertrag ist genau so auszuführen, wie er ursprünglich in technischer, wirtschaftlicher und zeitlicher Hinsicht vereinbart wurde, und nicht anders, und relevant ist bei jeder Vertragsbeziehung ausschließlich das Verhältnis zwischen den jeweiligen Vertragsschließenden, dann wäre BIM so ziemlich das Überflüssigste, was man sich vorstellen kann.
Die Realität auf der Baustelle, oder, wenn man es so sagen will: Das Leben verlangt aber nach diesem Instrument, und das Recht muss einen Weg finden, mit diesen Bedürfnissen zurechtzukommen, nicht umgekehrt.