Ab dem 1.1.2018 gilt ein neues Recht für alle Verträge rund um den Bau und den Handel mit Baustoffen

Der Gesetzgeber hat sich bewusst für ganz neue eigenständige Regelungen auch in Abweichung von der VOB/B entschieden, ein “weiter so wie bisher” kommt also nicht in Betracht.

Die Neuregelungen umfassen den gesamten “Lebenslauf” der Bauverträge und verlangen, die nachstehenden Themen neu zu bedenken und zu behandeln wie folgt:

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